2023: Aktuelle Trends in der Technischen Doku

Das kommende Jahr bringt Änderungen für Redakteure und CE-Verantwortliche 

von Silvia Schulte
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www.pexels.com/thisisengineering

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2023 wird ein spannendes Jahr für die Technische Dokumentation. In unserem Blogbeitrag stellen wir Ihnen drei einschneidende Änderungen vor, die den Alltag bei Herstellern und Dokumentationserstellern künftig prägen werden.

EU-Maschinenverordnung

Die EU-Maschinenrichtlinie ist bald Geschichte. Am 12.07.2022 wurde ein neuer Entwurf für die EU-Maschinenverordnung veröffentlicht. Diese europäische Verordnung soll die über 15 Jahre alte EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen. Noch im Jahr 2022 oder im ersten Quartal 2023, so der Plan, soll die neue EU-Maschinenverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Nach einer Übergangsfrist von 36 Monaten tritt sie dann in Kraft und ist anzuwenden. 

Die Konsequenzen reichen weit, vor allem bei der CE-Konformität gibt es bedeutende Neuerungen: Maschinen mit hohem Risikopotential werden zukünftig im Anhang I der neuen Maschinenrichtline aufgelistet. Die EU-Kommission kann diese Liste der Maschinen mit hohem Risikopotential stetig anpassen. Maschinen mit hohem Risikopotential unterliegen besonderen Konformitätsbewerbungsverfahren, für sie muss beispielsweise zukünftig eine notifizierte Stelle zur Konformitätsbewertung eingeschaltet werden. 

Die Themen künstliche Intelligenz und Cybersicherheit finden mehr Beachtung und müssen den geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. 
Digitale Dokumentation ist künftig erlaubt, jedoch muss Kunden auf Wunsch eine vollständige Betriebsanleitung in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Verbraucherprodukte benötigen allerdings weiterhin eine Anleitung in Papierform. 

DIN-Norm Einfache Sprache

Der Normentwurf DIN ISO 24495-1:2022-06 (Einfache Sprache – Teil 1: Grundsätze und Leitlinien / Plain language - Part 1: Governing principles and guidelines) bereitet schon seit Mitte des Jahres 2022 den Weg für einen Standard zu mehr Verständlichkeit.  Der Entwurf enthält Grundsätze und Leitlinien für die Erstellung von Dokumenten in einfacher Sprache und richtet sich an alle, die Dokumente erstellen, die Leser verwenden müssen oder verwenden sollten. Ziel ist es, Autoren zu helfen, Dokumente zu erstellen, die den Leser in den Mittelpunkt stellen.

Das Dokument zeigt Leitlinien für vier Grundsätze auf: 

  1. Die Leser erhalten, was sie brauchen (relevant)
  2. Die Leser können leicht finden, was sie brauchen (auffindbar)
  3. Die Leser können leicht verstehen, was sie finden (verständlich)
  4. Die Leser können die Informationen einfach verwenden (anwendbar)

Anhang A bietet einen visuellen Überblick über die Grundsätze und Leitlinien. Anhang B enthält eine Checkliste, die den Autorinnen und  Autoren bei der Anwendung dieses Dokuments hilft.

UKCA-Label

Am 01.01.2023 sollte eigentlich die verlängerte Übergangsfrist für das CE-Kennzeichen auf Produkten enden, die in Großbritannien in Verkehr gebracht werden. Wegen der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen hat die britische Regierung am 14. November 2022 bekannt gegeben, die Übergangsfrist um weitere zwei Jahre bis 31. Dezember 2024 zu verlängern. Erst danach ist im Vereinigten Königreich das UKCA-Kennzeichen (UK Conformity Assessed) zwingend erforderlich. Es macht deutlich, dass ein auf den britischen Markt gebrachtes Produkt die Konformitätsanforderung dieses Marktes erfüllt. Die Konformitätsbewertungsverfahren für Großbritannien und zugrundeliegenden technischen Regeln (EN-Normen), die zum Nachweis der Konformität verwendet werden müssen, ähneln jedoch denen für die Vergabe der CE-Kennzeichnung.

Ganz verschwinden muss das CE-Zeichen deshalb nicht: Produkte können sowohl die CE- als auch die UKCA-Kennzeichnung tragen, solange sie sowohl den EU-Vorschriften als auch den britischen Bestimmungen vollständig entsprechen.

Für einige Produktgruppen gelten weitere Sonderregeln für die Einführung des UKCA-Labels, zum Beispiel bei Medizinprodukten oder Bauprodukten. Eine genaue Liste dieser Produktgruppen gibt es unter https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking 

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