Sicherheitshinweise richtig formulieren: Ein Leitfaden

Mit bewährten Strukturen zu mehr Produktsicherheit

von Julian Kehl
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Foto: WavebreakmediaMicro/Fotolia

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Warn- und Sicherheitshinweise tragen maßgeblich zur Produktsicherheit bei. Idealerweise ergibt sich ihr Inhalt direkt aus der Risikobeurteilung und verbindet rechtliche, technische und sprachliche Aspekte. Doch die Realität sieht leider anders aus.

In einer Risikobeurteilung werden alle Gefahren ermittelt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Vollständigkeit und Systematik. Es sind verschiedene Vorgehensweisen zulässig, sie müssen aber zum Produkt und zur Situation passen. Für Maschinen ist beispielsweise die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 üblich.

Zu den ermittelten Gefahren werden Maßnahmen definiert. Neben konstruktiven und technisch ergänzenden Maßnahmen sind gezielte Sicherheits- und Warnhinweise für den Benutzer entscheidend. Der Inhalt der Hinweise ergibt sich idealerweise direkt aus der Risikobeurteilung.

Vorwissen des Nutzers berücksichtigen

Grundsätzlich ist der Kenntnisstand des Benutzers zu berücksichtigen und so zu erweitern, dass eine sichere Verwendung des Produkts gewährleistet wird. Darüber hinaus gilt es, den Benutzer über verbleibende Restrisiken aufzuklären.

Als Struktur hat sich das SAFE-Prinzip etabliert: Signalwort, Art und Quelle, Folgen, Entkommen/Vermeiden. Über das Signalwort wird dabei die Höhe des Risikos vermittelt in absteigender Reihenfolge: Gefahr, Warnung, Vorsicht, Hinweis.

Das Ziel der Sprache ist die optimale Vermittlung der notwendigen Informationen. Angefangen bei eindeutigen Begrifflichkeiten, präzisen Formulierungen hin zur grundsätzlichen Struktur der Inhalte gibt es viel zu beachten. Es ist ratsam, dabei nach einer Betriebsanleitungsnorm zu arbeiten, z.B. der EN ISO 20607.

Erst wenn rechtliche, technische und sprachliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden, können Sicherheits- und Warnhinweise ihren Zweck – die sichere Verwendung des Produkts – erfüllen.

Gibt es rechtlich eine Pflicht, Warn- und Sicherheitshinweise zu formulieren?

Nach Produktsicherheitsgesetz gelten entsprechend § 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt:
„(2) Ein Produkt darf, …, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es … die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen: …

3. die Aufmachung des Produkts, seine Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, …“

Damit ist jeder Inverkehrbringer von Produkten verpflichtet, bei der Bewertung seiner Produktsicherheit die Warn- und Sicherheitshinweise zu berücksichtigen.
Das Beispiel der Sicherheits- und Warnhinweise zeigt, wie rechtliche, technische und sprachliche Aspekte zusammengreifen müssen, um im Ergebnis eine gute Dokumentation zu erreichen. Sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema gerne an!

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