Verordnungen, Richtlinien und Normen der Technikdoku
Rechtsgrundlagen für Technische Dokumentation sind klar geregelt
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Verordnungen, Richtlinien und Normen begegnen einem in der Technischen Dokumentation auf Schritt und Tritt. Die entscheidende Frage ist: was verwenden und wozu?
Bei der Erstellung von CE-Konformitätserklärungen für Produkte stößt man auf viele unterschiedliche Rechtsakte und Schriften. Durch die Anbringung eines CE-Kennzeichens bestätigt der Hersteller eines Produkts, dass dieses dem spezifisch geltenden, europäischen Recht entspricht. Doch wie ist diese Rechtsgrundlage definiert?
Auf der obersten Ebene stehen die EU-Verordnungen. Das sind verbindliche Rechtsakte, die alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Ein Beispiel hierfür ist die seit 25. Mai 2017 gültige Verordnung für Medizinprodukte. Die Verordnung ist in jedem Land gültig.
Umsetzung in nationales Recht
EU-Richtlinien sind Gesetzgebungsakte und werden auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen. Im Gegensatz zu EU-Verordnungen sind EU-Richtlinien nicht unmittelbar wirksam und verbindlich, sondern müssen durch nationale Rechtsakte umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Die Umsetzung obliegt den jeweiligen Mitgliedstaaten. Als Beispiel gilt hier die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie ist vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und dem Bundesamt für Justiz in der neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz in deutsches Recht umgesetzt.
Normeninstitutionen – die gängigsten Präfixe
- DIN Deutsches Institut für Normung
- ÖNORM Austrian Standards International
- EN Europäische Norm
- CEN Europäisches Komitee für Normung
- CENELEC Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung
- ANSI American National Standards Institute
- IEC Internationale Elektrotechnische Kommission
- ISO Internationale Organisation für Normung
Normen sind freiwillig erarbeitete Standards und haben keinerlei Gesetzescharakter, bilden aber den Stand der Technik ab. Die bekannten Normnummern zeigen den Ursprung der Norm. Die Herkunft einer Norm sagt nichts über die Wertigkeit. Allerdings wird im Maschinenbau noch in A-Norm, B-Normen und C-Normen unterteilt.
A, B oder C?
A-Normen (Sicherheitsgrundnorm) Beispiel: EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsgrundsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung
B1-Norm (Sicherheitsfachgrundnorm definierte Sicherheitsaspekte) Beispiel: EN ISO 13854 Sicherheit von Maschinen - Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
B2-Norm (Sicherheitsfachgrundnorm Schutzeinrichtungen) Beispiel: DIN EN ISO 14120 Sicherheit von Maschinen - Trennende Schutzeinrichtungen - Allgemeine Anforderungen
C-Norm (Maschinensicherheitsnorm) Beispiel: EN ISO 16092 Werkzeugmaschinen-Sicherheit - Pressen
Bereits den Titeln dieser Normen können Sie entnehmen, wie detailliert die Informationsdichte für die jeweilige Maschine ist. Sobald Ihre Maschine in den Anwendungsbereich einer C-Norm fällt, sollten Sie diese verwenden, denn sie ist sozusagen der „Maßanzug“. B-Normen decken einen Bereich ab, der für viele unterschiedliche Maschinen verwendet werden kann. Die A-Norm EN ISO 12100 deckt allgemeine Aspekte ab, die auf alle Maschinen zutreffen.
Normen schaffen Sicherheit
Für den CE-Prozess eines Produkts ist die Verwendung von Normen nicht vorgeschrieben. Hersteller erreichen bei Anwendung und Einhaltung von Normen jedoch ein hohes Maß an rechtlicher Absicherung. Anders verhält es sich bei der Einhaltung der EU-Richtlinien bzw. Verordnungen. Produkte mit dem CE-Kennzeichen müssen zwingend den geforderten Rechtsvorschriften entsprechen.
ACHTUNG: Ab Juli 2021 muss die neue Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 angewendet werden. Lesen Sie hierzu mehr in einem unserer nächsten Newsletter.
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