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Nach guten 15 Jahren wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abgelöst. Die EU-Maschinenverordnung ist künftig die neue Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Maschinenbauer, Hersteller, Integratoren und Inverkehrbringer müssen sich auf einige Änderungen einstellen.
Aspekte rund um das Thema Cybersecurity müssen mit Inkrafttreten der EU-Maschinenverordnung auch bei der Risikobeurteilung betrachtet werden. Ferner definiert die EU-Maschinenverordnung den Begriff „Maschine“ nun genauer und beseitigt somit Unklarheiten darüber, was eine Maschine umfasst.
Zudem wird der Weg für die papierlose Dokumentation bereitet: Im Business-to-Business-Bereich dürfen Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen nun digital zur Verfügung gestellt werden.
Im Juni 2023 wurde die Maschinenverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der Stichtag bis zur vollständigen Umsetzung ist somit der 20. Januar 2027. In unserem Whitepaper zeigen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen.