Der Digitale Produktpass kommt

Was sind die Anforderungen?

von A2 Doku GmbH
0 Kommentare
www.pexels.com/pixabay-278430

www.pexels.com/pixabay-278430

Vor nunmehr fast einem Jahr wurde die EU-Ökodesign-Richtlinie von der Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)) abgelöst. Ziel der Verordnung ist es, den Anwendungsbereich von bisher energieverbrauchsrelevanten Produkten, wie beispielsweise Geschirrspüler, Kühlschränke oder Wäschetrockner, auf nahezu alle Produkte auszuweiten, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Dadurch soll die Nachhaltigkeit von Produkten verbessert und eine ressourceneffizientere Wirtschaft gefördert werden. Konkrete Berührungspunkte im Alltag waren bisher Energielabels auf Haushaltsgeräten. Wer in den letzten Wochen die Nachrichten verfolgt hat, dem ist womöglich aufgefallen, dass einem solche Energielabels bald auch auf Smartphones begegnen werden.

Wozu die Ökodesign-Verordnung?

Die Ökodesign-Verordnung formuliert neue Anforderungen, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigen und darauf abzielen, die Kreislaufwirtschaft zu fördern sowie die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Sie umfasst Aspekte wie Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit. Zudem beinhaltet sie Vorgaben zu Höchstgehalten an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, den Anteil an Rezyklaten, Wiederaufbereitung und Recycling. Auch Informationsanforderungen, wie die Angabe des CO2- oder Umweltfußabdrucks, sind Teil dieser neuen Vorgaben.

Wann kommt der Digitale Produktpass?

Eine zentrale Anforderung der Ökodesign-Verordnung ist der Digitale Produktpass. Die Einführung digitaler Produktpässe, die auf die jeweilige Produktgruppe abgestimmt sind, soll sicherstellen, dass relevante Akteure des Produktlebenszyklus – darunter Verbraucher, Industrie und Behörden – Zugang zu diesen Informationen erhalten, entweder vollständig oder teilweise. Um die Umwelteigenschaften der Produkte an Verbraucher zu kommunizieren, bleibt die Energieverbrauchskennzeichnung weiterhin wichtig, wird jedoch durch einen Reparierbarkeits-Index oder ein Ökodesign-Label ergänzt.

Derzeit ist noch nicht abschließend entschieden, welche Produkte künftig einen Digitalen Produktpass erhalten werden. Dies liegt daran, dass die Ökodesign-Verordnung lediglich den gesetzlichen Rahmen für die Einführung der Pässe und deren Mindestanforderungen festlegt. Die genaue Festlegung der Produktgruppen sowie die genauen Anforderungen werden in delegierten Rechtsakten der EU-Kommission geregelt.

Die erste Produktgruppe, für die eine Umsetzung von digitalen Produktpässen zum 18.02.2027 feststeht, sind Batterien. Weitere Produkte, für die die verpflichtende Umsetzung als nächstes erwartet wird, sind Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Schmierstoffe, Chemikalien, energieverbrauchsrelevante Produkte und Elektrogeräte.

A2 Doku hält deshalb alle Entwicklungen zu diesem Thema genau im Blick. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Umsetzung des Digitalen Produktpasses in Ihrem Unternehmen und halten Sie auf dem Laufenden.

0 Kommentare:

captcha

Geben Sie den Prüfcode im darüberliegenden Bild hier ein.