Inhaltliche Anforderungen an Technische Dokumentation
Mängel in der Dokumentation und ihre Folgen
Foto: Pexels/Sora Shimazaki
Ein Handbuch zu erstellen ist mit zeitlichem und personellem Aufwand verbunden und unter Umständen auch mit Übersetzungskosten. Wozu also die ganze Mühe?
Auf nationaler und europäischer Ebene gibt es rechtliche Vorgaben, die sich auch auf die Dokumentation beziehen. Neben dem geltenden Rechtsrahmen existieren auch Normen, die sich mit den Anforderungen an die Dokumentation befassen. Aber ist so eine Norm überhaupt rechtlich bindend? Auch wenn sich diese Frage mit „Nein“ beantworten lässt, spricht Einiges dafür, das Thema „Normen“ nicht zu vernachlässigen. Denn im Zweifel kann ein Fall vor Gericht landen.
So sollten Hersteller genau prüfen, ob die Technische Daten in ihren Werbebroschüren mit denen im Handbuch übereinstimmen und vor allem, ob sie auch korrekt sind. In einem Gerichtsverfahren, das 2009 am Landgericht München verhandelt wurde, klagte der Käufer eines Mercedes Benz gegen den Automobilhersteller, da der tatsächliche Benzinverbrauch des Wagens auf 100 Kilometer um vier Liter höher lag als vom Hersteller angegeben. Das Gericht urteilte, dass der Käufer aufgrund eines Sachmangels vom Kaufvertrag zurücktreten könne.
Hersteller hat Instruktionspflicht
In einem weiteren Fall, mit dem sich das Oberlandesgericht Nürnberg in zweiter Instanz befasste, wurde ein Produktfehler im Sinne eines Instruktionsfehlers (Paragraf 3, Abschnitt 1 b des Produkthaftungsgesetzes) festgestellt. Ein Radfahrer hatte den Hersteller eines Mountainbikes auf Schadenersatz verklagt, da der Biker aufgrund eines Rahmenbruchs stürzte und sich verletzte. Der Fahrer hatte das Zweirad regelmäßig für Kunststücke genutzt. Nachdem die Schadenersatzklage in erster Instanz abgewiesen worden war, entschied das OLG Nürnberg zu Gunsten des Klägers mit der Begründung, dass der zu erwartende bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mit der gebotenen Sicherheit des Rads übereinstimme. Der Hersteller sei seiner Instruktionspflicht nicht nachgekommen, da in der Bedienungsanleitung nicht auf die Gefahren bei einer vorhersehbaren Fehlanwendung hingewiesen worden war.
Die Sache ist also klar: Ein gutes und akkurates Handbuch kann Sachmängel ausschließen und rechtliche Sicherheit schaffen. Hier kommen auch wieder die Normen ins Spiel. Auch wenn Normen rein rechtlich nicht erforderlich sind, so dienen sie doch als Leitfaden, der Rechtssicherheit für Ihre Dokumentation schaffen kann.
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Quellen:
Praxiswissen auf den Punkt gebracht | Quellenmaterial (iww.de)
OLG Nürnberg, Urteil vom 20.05.2014 - 4 U 206/14 - openJur
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