A2 Doku GmbH
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Ein rechtmäßig angebrachtes CE-Zeichen öffnet Ihrem Produkt den Weg auf den gesamten europäischen Binnenmarkt. Doch wann darf ich es anbringen, wann muss ich es? Wir helfen Ihnen auf dem Weg der Konformitätsbewertung.
Die CE-Kennzeichnung signalisiert dem Endverbraucher, dass ein Produkt mindestens den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Ihnen als Hersteller öffnet ein rechtmäßig angebrachtes CE-Zeichen den gesamten europäischen Binnenmarkt und schützt Sie vor strafrechtlichen Schritten. Auch als Inverkehrbringer und Händler unterliegen Sie bestimmten Anforderungen. Die geltenden Anforderungen gehen aus verschiedenen Richtlinien und Verordnungen hervor.
Unsere Dokuhelden halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf Konstruktion, Herstellung und Verkauf Ihrer Produkte konzentrieren können.
Das Produktsicherheitsgesetz fordert die Erstellung einer Risikobeurteilung. Sie ist ein Schritt auf dem Weg der Konformitätsbewertung. Die Erstellung Ihrer Risikobeurteilung wird von uns nach einem genormten Verfahren durchgeführt.
In der Normenrecherche suchen wir die zu Ihrem Produkt passenden Produktsicherheitsnormen (C-Normen). Wir entscheiden gemeinsam, welche Normen Anwendung finden, identifizieren Risiken und Gefahrenstellen. So werden Gefahrenstellen identifiziert, gemindert und schließlich dokumentiert.
Not-Aus, Kontaktschalter für eine Schutztür und ähnliche Sicherheitseinrichtungen zählen zu den technischen Schutzmaßnahmen und unterliegen strengen Anforderungen. Ab wann ist mit dem Ausfall von sicherheitsbezogenen Systemen zu rechnen? Hält mein Not-Halt-Taster, was er verspricht?
Wir legen ein quantitatives Maß für die sicherheitsbezogene Leistungsfähigkeit fest, kümmern uns um den notwendigen Nachweis und die Validierung der sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen nach DIN EN 13849-1 und DIN EN 13849-2.